Nicht ohne Liebe gemacht

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Wettbewerbe:

5 km / 10 km Jedermann-Lauf

Bei dieser Strecke handelt es sich um einen 5-Kilometer-Rundkurs, der von den 10-Kilometer-Läufern zweimal bewältigt werden muss. Die Mittellinie des heiligen Rasens im Stadion An der Alten Försterei ist die Ziellinie.
Der Start erfolgt um 18:30 Uhr*

5 km „Eisern trotz(t) Handicap“ Inklusionslauf

Auch hier handelt es sich um einem Rundkurs über 5 Kilometer, der gemeinsam mit dem eigentlichen 5-Kilometer-Lauf startet, dieselbe Strecke und dasselbe Ziel beinhaltet.

Erstmalig bei UNION LÄUFT können auch Sportler mit einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung auf der Strecke ihren Kampfgeist und ihre Leistungsfähigkeit unter Beweis stellen. Gestartet wird gemeinsam mit den 5-Kilometern-Läufern. Bei Bedarf kann natürlich eine Begleitperson mit an den Start gehen, sodass die Sicherheit und Unterstützung auf der Strecke jederzeit sichergestellt ist.
Der Start erfolgt um 18:30 Uhr*

Familien- / Generations-Lauf

Die 5-Kilometer-Strecke wird im Team (ein Erwachsener und ein Kind bis 14 Jahre) absolviert, jedes Teammitglied geht mit einer eigenen Nummer an den Start. Für die Ergebnisauswertung wird die Zeit beider Läufer addiert. Neben der Teamwertung gehen auch beide in die Einzelwertung über 5 Kilometer ein.
Der Start erfolgt um 18:30 Uhr*

Keules-Knirpse-Lauf über 620 Meter

Auch die Kleinsten können bei UNION LÄUFT mitmachen. Dabei sein ist alles - und so erhalten alle Kinder im Ziel eine Medaille und sind kleine Sieger. Der Start und das Ziel für den Keules-Knirpse-Lauf ist jeweils die Mittellinie des Fußballstadions, die Strecke führt einmal um das Stadion herum.
Der Start erfolgt um 17:30 Uhr*


Wie und bis wann kann ich mich anmelden?

Wer mitlaufen und eine personalisierte Startnummer haben will, kann sich ab 25.02.2019 bis 01.06.2019 online über diese Seite anmelden.

Zur Anmeldung hier klicken!

Am Veranstaltungstag ist zudem vor Ort noch eine Anmeldung möglich.


Was erhalte ich für meine Teilnahmegebühr?

Mit der Anmeldung erhalten alle Teilnehmer folgende Leistungen:

  • Brutto- und Netto-Zeitmessung
  • Startpaket inkl. Startnummer
  • Strecken- und Zielverpflegung
  • Sanitätsdienst
  • Warme Duschen und Umkleiden
  • Kleideraufbewahrung
  • Medaille bei Zieleinlauf
  • Online-Urkunde und Ergebnisübersicht

Zusätzlich können sich alle Teilnehmer das limitierte UNION LÄUFT-T-Shirt sichern, welches bei der Anmeldung bestellbar ist.


Anmeldung:

Online-Anmeldung mit personalisierter Startnummer bis 01.06.2019, 24:00 Uhr

Anmeldung vor Ort am Veranstaltungstag bis kurz vor Rennbeginn.

Freiwillige Helfer können sich via unionlauf@fc-union-berlin.de anmelden und werden dann ab Mitte April 2019 vom Veranstalter kontaktiert.





Veranstalter:

Alte Försterei Veranstaltung GmbH & Co. KG
An der Wuhlheide 263
12555 Berlin
Telefon: 030 65 66 88 0
Mail: unionlauf@fc-union-berlin.de

Der Veranstalter ist durch seine gesetzliche Haftpflicht im Rahmen einer Veranstaltungshaftpflicht versichert.

Bilder: 1. FC Union Berlin / Alte Försterei Veranstaltungs GmbH & Co. KG


TEILNAHMEBEDINGUNGEN

§1 Anwendungsbereich – Geltung

Unsere Laufveranstaltungen werden nach den Bestimmungen (IWB) des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) durchgeführt. Diese Teilnahmebedingungen regeln das zwischen den Teilnehmern und dem Veranstalter zustande gekommene Rechtsverhältnis, sie sind gelegentlichen inhaltlichen Veränderungen unterworfen und sind in ihrer bei der Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und Teilnehmer. Die aktuelle Version ist im Internet nachzulesen.

§2 Teilnahmebedingungen – Sicherheitsmaßnahmen

Startberechtigt ist jeder, der das in der Veranstaltungs-Ausschreibung vorgeschriebene Lebensalter erreicht hat. Organisatorische Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmern rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung und/oder die Disqualifizierung auszusprechen. Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden.

§ 3 Anmeldung – Teilnehmerbeitrag – Rückerstattung

(1) Die Teilnahme ist ein höchstpersönliches Recht und nicht übertragbar.

(2) Tritt ein gemeldeter Teilnehmer nicht zum Start an oder erklärt vorher seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Teilnehmerbeitrages als Organisationsgebühr. Die Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages kommt nur bei vollständigem Ausfall der Veranstaltung in Betracht, wenn der Ausfall vom Veranstalter zu vertreten ist. Muss die Veranstaltung witterungsbedingt kurzfristig durch den Veranstalter abgesagt werden, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Organisationsbetrages.

(3) Jeder Teilnehmer ist dafür verantwortlich, seine angegebene Kontoverbindung auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Der Veranstalter behält sich vor, entstandene Gebühren durch Rückbelastung aufgrund fehlender Kontodeckung, fehlerhafter Kontodaten oder Widerrufs dem Teilnehmer in Rechnung zu stellen. Für den organisatorischen Mehraufwand wird zudem eine Bearbeitungsgebühr in Höhe 10,00 Euro fällig.

(4) Der Veranstalter kann ein organisatorisches Teilnehmerlimit festsetzen, das in der Ausschreibung des betreffenden Laufes oder zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben wird. Anmeldungen, die das Limit überschreiten, werden nicht mehr berücksichtigt.

§4 Haftungsausschluss - Haftungsbegrenzung – Gesundheits-Check

(1) Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadensersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer. Eingenommene Startgelder werden nicht zurückerstattet.

(2) Der Veranstalter haftet nur für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden. Die Haftung für nur fahrlässig, aber nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Personenschäden ist der Höhe nach auf die vom Veranstalter unterhaltene verkehrsübliche Haftpflichtversicherung beim LSB Berlin beschränkt. Der Veranstalter haftet – außer bei Vorsatz – nicht für atypische und nicht vorhersehbare Folgeschäden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritten, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck

vertraglich verbunden ist.

(3) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an Laufveranstaltungen. Der Teilnehmer erklärt verbindlich (durch seine Anerkennung der Teilnahmebedingungen per Unterschrift auf der schriftlichen Anmeldung sowie durch den Prozess der elektronischen Anmeldung), dass er sich einem Gesundheitscheck durch einen Spezialisten unterzogen hat und keine Bedenken gegen die Teilnahme

an dem gewünschten Wettbewerb bestehen. Außerdem erklärt der Teilnehmer, dass er sich in einem

angemessenen Trainingszustand (für den jeweiligen Wettbewerb) befindet. Er erklärt außerdem, dass er einverstanden ist, in dem Fall aus dem Rennen genommen zu werden, wenn ein gesundheitlicher Schaden droht. Der Teilnehmer erklärt außerdem, dass er die im Internet und in weiteren Publikationen vom Veranstalter veröffentlichten Gesundheitshinweise beachtet.

(4) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für unentgeltlich verwahrte Gegenstände.

§5 Datenschutzerklärung / Informationsverarbeitung / anwendbares Recht

(1) Die bei der Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten (Name, Vorname, Geschlecht, Verein, E-Mail Adresse) werden gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verwendet. Dies gilt ebenso für die zur Zahlungsabwicklung der Teilnahmegebühren relevanten Daten

(2) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen und Printmedien um Zwecke der Berichterstattung und der Werbung ohne Anspruch auf Vergütung des Teilnehmers veröffentlicht werden. Der Teilnehmer erklärt sein Einverständnis mit der Weitergabe personenbezogener Daten (Name, Vorname, Startnummer, Zielzeit) an das Unternehmen Alte Försterei Veranstaltungs GmbH & Co.KG mit der Erstellung und Veröffentlichung von Fotos des Teilnehmers während der Veranstaltung und des Zieleinlaufs.

(3) Der Teilnehmer erklärt sich weiter damit einverstanden, dass die erhobenen personenbezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, E-Mail-Adresse, Kontoverbindung) zum Zwecke der Anmeldeabwicklung inkl. Gebühreneinzug, der Zeitmessung, der Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet an den Dienstleister davengo GmbH weitergegeben werden.

(4) Der Teilnehmer erklärt sich mit der Veröffentlichung seines Namens, Vornamens, Geburtsjahres, Vereines, seiner Startnummer und seiner Ergebnisse (Platzierungen und Zeiten) in allen veranstaltungsrelevanten Medien (Teilnehmerliste, Ergebnisliste, Internet etc.) sowie mit der Weitergabe dieser Daten an den DLV (Deutschen Leichtathletik Verband), zur Erstellung von Bestenlisten, einverstanden.

§6 Zeitmessung, Chip-Pfand und regelwidriges Verhalten

(1) Die Zeitmessung erfolgt mittels der Zeitmesssysteme der Firma davengo GmbH. Der Chip kann vom Teilnehmer nur zusammen mit der Startnummer und nur für diese Veranstaltung genutzt werden.

(2) Eine Gewährleistung und/oder Haftung des Veranstalters wegen der Mangelhaftigkeit des Chips, die nach Ausgabe auftritt, ist ausgeschlossen.

(3) Wird die offiziell zugeteilte Startnummer in irgendeiner Weise verändert, insbesondere auch der Werbeaufdruck unsichtbar oder unkenntlich gemacht, so wird der Teilnehmer von der Zeitwertung ausgeschlossen (Disqualifikation). Im Übrigen gelten die Regeln der o. g. Sportverbände sowie § 2 Absatz 1 dieser Allgemeinen Teilnahmebedingungen entsprechend.

§7 Schlussbestimmungen

(1) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, anstelle der ganz oder teilweise unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine solche wirksame oder durchführbare Bestimmung zu treffen, die dem mit der ganz oder teilweise unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung erstrebten Ziel und Zweck in zulässiger Weise am nächsten kommt.

(2) Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform, soweit nicht das Gesetz eine strengere Form vorsieht.

(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist – soweit zulässig – Berlin.

(4) Soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.

© Alte Försterei Veranstaltungs GmbH & Co.KG

Stand 21.02.2019